Public Security: Neue Arbeitsformen zur erfolgreichen Bekämpfung der Kriminalität im Internet
Die Kriminalität im Internet stellt die Polizei vor grosse Herausforderungen. Kann die Polizei diesen Kampf gewinnen?
Wir befinden uns aktuell in einer digitalen Revolution! Täglich werden neue Services und Apps angeboten, die unser Leben ein bisschen angenehmer machen sollen. Gerne nutzen wir diese Services und das Internet wird somit fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien bestimmen die Art, wie wir einkaufen, arbeiten, für unsere Gesundheit vorsorgen, Beziehungen pflegen, unsere Freizeit gestalten, Politik betreiben und so weiter. Die zunehmende Digitalisierung kann uns in vielen Bereichen nützlich sein, birgt jedoch auch Gefahren.
Je mehr das Internet fester Bestandteil unseres Lebens wird, desto attraktiver wird es als Ziel krimineller Absichten. Mit dem Internet hat sich eine neue Disziplin der Kriminalität entwickelt. Früher musste der Täter bei seinen kriminellen Handlungen vor Ort sein - womöglich zu einer ganz spezifischen Zeit und unter ganz spezifischen Voraussetzungen. Für digitale Kriminalhandlungen ist eine örtliche wie zeitliche Präsenz am Tatort nicht nötig. Auch wenn der Computer, von welchem das Verbrechen ausgelöst oder gesteuert wird, identifiziert werden kann, ist noch nicht sicher, welche Person den Computer bedient hat. Es ist sogar möglich, dass der Computer von einer Drittperson manipuliert und für die Tat missbraucht wurde. Die Identifikation des Täters erweist sich folglich als sehr schwierig und ist zudem sehr aufwendig.
Das Internet hat zudem keine physische Grenzen. Schweizer Polizeiorganisationen sind jedoch kantonal organisiert und mit der Kantonsgrenze endet ihre Zuständigkeit. Da es im Internet jedoch weder Kantons- noch Landesgrenzen gibt, ist die verantwortlichkeit für die Strafverfolgung und das Strafverfahren unklar.Die Strafverfolgung im „World Wide Web“ ist neuen Umständen ausgesetzt und kompliziert.
Es stellt sich die Frage: Wie kann die Polizei auf diese schwierige Ausgangslage reagieren und mit dem technologischen Wettrüsten mithalten?
Fakt ist, dass der rasante technologische Wandel die Aufgabe nicht einfach macht! Durch technologische Entwicklungen und neue Services wird es laufend neue kriminelle Methoden und Angriffspunkte geben. Diese Entwicklung stellt die Strafverfolgung vor sehr grosse Herausforderungen und die erforderlichen Fähigkeiten zur erfolgreichen Bekämpfung dieser Art der Kriminalität sind sehr vielseitig, spezifisch und ändern sich laufend. Wie müssen sich Polizeiorganisationen aufstellen und organisieren, und mit welchen Mitteln kann die Kriminalität im Internet erfolgreich bekämpft werden?
Zunächst stelle ich die These auf, dass für die Bekämpfung digitaler Kriminalität nicht die bisher geforderten und klassischen polizeilichen Fähigkeiten im Vordergrund stehen. Das erforderliche Profil eines Internet-Profilers muss technologisch ausgerichtet sein und erfordert umfassendes Spezialwissen. Damit verbunden drängen sich folgende Fragen auf:
- Ist es realistisch und sinnvoll, dass jede Polizeiorganisation diese umfassenden und vielseitigen Kompetenzen in den eigenen Reihen aufbaut?
- Ist das überhaupt möglich und finanzierbar?
Unserer Ansicht nach sollte die Polizei für technische und sehr komplizierte Fälle auf externe Unterstützung aus anderen Korps, Wirtschaft und Forschung zurückgreifen können. Die Unterstützung wird von ausgewiesenen Experten (Best in class) vorgenommen, ist fallspezifisch und in einem klar definierten Umfang. In der kollektiven Intelligenz liegt viel Potential und könnte ein Garant für den Erfolg sein! Sicherlich sehr positiv zu bewerten ist, dass mit MELANI (Melde-und Analysestelle Informationssicherung) ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung eingeleitet worden ist.
Damit diese Arbeitsformen möglich werden, gilt es gewisse Grundvoraussetzungen zu schaffen respektive zu prüfen. Ein Ansatzpunkt sind die entsprechenden organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist davon auszugehen, dass die heutigen gesetzlichen Bestimmungen eine solche Zusammenarbeit noch nicht vollumfänglich zulassen und punktuell angepasst werden müssten. Weiter braucht es bestimmte technische Voraussetzungen und Werkzeuge, damit die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) und den externen Partnern möglich wird. Für eine solche Zusammenarbeit drängen sich tendenziell Softwarelösungen auf, die den geforderten Sicherheitsanforderungen gerecht werden und organisationsübergreifend eingesetzt werden können. Darüber hinaus sollten diese Softwarelösungen optimalerweise innerhalb der Strafverfolgungs- und Ermittlungsprozesse sinnvoll und bedarfsgerecht eingebunden werden können. Es ist nicht davon auszugehen, dass jedes Korps über eine solche Softwarelösung verfügt. Diese müsste beschafft, oder eine bestehende Lösung entsprechend ausgebaut werden. Heute ist es üblich, dass Softwarelösungen von jedem Polizeikorps individuell beschafft und betrieben werden. Es ist fraglich, ob in der gemeinsamen Bekämpfung von Cybercrime, mit den heutigen technischen Möglichkeiten und knappen finanziellen Mitteln, solch individuelle Lösungen noch zeitgemäss sind?
Der Weg zur erfolgreichen Bekämpfung von Cybercrime wirft natürlich sehr viele Fragen auf, die nur schwer oder zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschliessend beantwortet werden können. Dieser Umstand darf jedoch kein Hinderungsgrund sein, das aktuell bestmögliche zu unternehmen und kriminelle Handlungen im Internet möglichst erfolgreich zu bekämpfen. Aus unserer Sicht ist die projektorientierte Zusammenarbeit in der Strafverfolgung der richtige und nachhaltige Ansatz um mit vereinten Kräften Kriminalhandlungen im Internet nachhaltig und erfolgreich bekämpfen zu können.
Die erfolgreiche Bekämpfung der Kriminalität im Internet ist ein iterativer und permanenter Prozess. Dieser muss laufend den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Schon allein dieses Bewusstsein und die Ausrichtung der Organisation um mit dieser stetigen Veränderung umgehen zu können ist ein wichtiger und entscheidender Schritt. Die Umsetzung der erforderlichen Massnahmen ist ein mehrstufiger Prozess, der mit diversen Stakeholdern abgestimmt werden muss. Ein möglicher Startpunkt, der sicherlich auch eine grosse Relevanz hat, ist die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, inwiefern schon heute externe Dienstleister zur punktuellen Unterstützung beigezogen werden könnten und welche Rahmenbedingungen dazu notwendig sind.
Das Zitat von Konfuzius bringt es auf den Punkt: Auch der weiteste Weg beginnt mit dem ersten kleinen Schritt!
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